In diesem Fall wurde in den Einstellungen die Option „Abrechnung über Karteikarte“ angewählt.
Erfassen Sie die abzurechnenden Leistungen über den aktivierten Plan direkt in der Leistungserfassung.

Nein, da Zahnärzte lt. Vorgabe der KZBV nicht mit den ICD10‐Codes arbeiten, wird das Feld für den ICD10‐Code (unterhalb des Feldes für den Indikationsschlüssel) in der zahnärztlichen Heilmittelverordnung in CGM Z1 nicht angezeigt.

Rufen Sie den Heil und Kostenplan über Ändern/Ansehen auf, wählen im Plan das Symbol für den Laborauftrag und klicken auf den Koffer (F2), um eine zusätzliche Laborauftragsnummer zu generieren.

Zur neuen Heilmittelverordnung erreichen uns täglich Anfragen, die wir hiermit gerne beantworten möchten.

Frage: Muss der ICD‐10‐Code ausgefüllt werden?
Antwort: Nein. Lt. den Ausfüllbestimmungen der KZBV sind die Felder für den ICD‐10‐Code vom
Vertragszahnarzt nicht auszufüllen. Die Diagnose ist als Freitext einzugeben.

Frage: Wird das Ausstellen einer Heilmittelverordnung im Programm dokumentiert?
Antwort: Nach dem Ausdruck einer zahnärztlichen Heilmittelverordnung wird automatisch ein Eintrag in der
Patienteninfo unter dem Reiter „Verordnungen“ generiert. Mit der Ablage ins CGM‐Praxisarchiv sowie der
Einstellung in den Formularparametern der Heilmittelverordnung „Archivierung dokumentieren“ wird ein
entsprechender Kommentar in der Behandlungserfassung erzeugt. Sie haben kein CGM‐Praxisarchiv? Dann
empfehlen wir Ihnen die Z1‐Dokumentenhistorie, mit der Sie jedes gedruckte Dokument als PDF ablegen können.

Frage: Kann man die Heilmittelverordnung auch Blanko drucken?
Antwort: Ja, mit der Z1 und Z1.PRO-Version 2.59 wird Ihnen der Blankodruck für die Heilmittelverordnung zur Verfügung gestellt.
Falls Sie die Original‐Formulare nutzen möchten, können Sie diese bei Ihrer KZV anfordern.

(Stand 10.08.17)

Ja, die entsprechende Schriftfarbe kann im Patientenstamm in den Einstellungen festgelegt
werden. Aktivieren Sie dazu die Option „Verschiedene Schriftfarben verwenden“ und stellen Sie
sowohl für Kassen‐ und Privatpatienten als auch für VIP‐ oder CAVE‐Patienten eine eigene
Schriftfarbe ein.

Rufen Sie das Rechnungs‐ und Mahnwesen auf und wählen Sie den entsprechenden Patienten
aus. Verzweigen Sie über das aufgeschlagene Buch in das Zahlungsjournal. Mit Markieren der
entsprechenden Vorauszahlung und Klick auf den Hammer (Bearbeiten) kann über das Storno‐
symbol die Vorauszahlung storniert und auf Wunsch ein Stornobeleg ausgedruckt werden.

Dieses Fenster ersetzt die Abfrage nach der Erstellung einer Diskette. Zur Erstellung der
Abrechnungsdaten bestätigen Sie die Abfrage mit „Ja“. Im Anschluss kann über die
Windowsfunktion der Speicherort für die Abrechnungsdaten ausgewählt werden.

Ja! Im Patientenstamm unter der Option „Bonus man.“ (Büroklammer) können Bonusdaten
nacherfasst werden. Die fehlenden Daten werden zur besseren Übersicht in Rot dargestellt.

Verzweigen Sie in die Stammdaten – Kassen/Texte und wählen Sie die Punktwerte an.
Über „Neu“ und Erfassen des entsprechenden „Gültig ab“‐Datums können im Anschluss die
entsprechenden Punktwerte eingetragen werden.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner