Beitragsdatum: 18.09.2024
Allgemeines
Die E-Rechnung kommt ...
Ab dem 1. Januar 2025 werden gemäß dem Wachstumschancengesetz alle deutschen B2B-Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu nutzen.
Es gibt jedoch einen Übergangszeitraum für die Implementierung. Dieser ist auf die Jahre 2025 bis 2027 angelegt. Ab 2028 müssen alle neuen Anforderungen vollständig umgesetzt sein.
Ein Überblick über die gesetzlichen Pflichten im Zeitverlauf
In den meisten Unternehmen sind Papierrechnungen noch weit verbreitet, allerdings sind auch digitale Formate wie PDF erlaubt. Es ist ratsam, sich frühzeitig auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht vorzubereiten. Idealerweise sollten Sie Ihre Kunden noch in diesem Jahr auf den Versand von Rechnungen per E-Mail umstellen.
Verpflichtung für alle Unternehmen zum Empfang von E-Rechnungen bei inländischen steuerpflichtigen Umsätzen ! Versand der klassischen Rechnung per Post oder E-Mail als PDF ist ebenfalls möglich.
Verpflichtung zur Versendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro.
Verpflichtung zur Ausstellung und Versendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich für sämtliche Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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