Beitragsdatum: 09.09.2026

Allgemeines

Warum Sie jetzt handeln müssen
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die gesetzlichen Übergangsfristen betreffen überwiegend die Ausstellung von Rechnungen. Deshalb besteht bereits heute Handlungsbedarf.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

2025: Empfangspflicht für alle Unternehmen
2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
2028: Ausstellungspflicht für alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich

SW BusinessWare

SW BusinessWare E-Rechnung Lösung (ausgehend)

E-Rechnung mit SW BusinessWare

Die E-Rechnung ist seit dem 01.01.2025 ein zentraler Bestandteil des digitalen Rechnungsverkehrs im B2B-Bereich. Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und werden schrittweise auf elektronische Rechnungsprozesse umstellen.

Mit SW BusinessWare sind Sie dafür bestens gerüstet. Als ERP-Anbieter stellen wir unseren Kunden eine integrierte Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen direkt aus dem System zur Verfügung. Dabei können E-Rechnungen ohne die Anbindung eines externen Drittanbieters erzeugt werden.

Unser Modul „E-Rechnungsversand“ ermöglicht die Generierung von E-Rechnungen direkt aus der Auftragsbearbeitung und dem Belegwesen von SW BusinessWare. Die Erstellung erfolgt komfortabel aus der Druckvorschau, über definierte Funktionen im Belegeditor oder im Rahmen des Belegsammelversands.

Unterstützt werden die gesetzlich anerkannten Formate:

  • ZUGFeRD (aktuelle Version)
  • XRechnung (aktuelle Version)

Beide Formate entsprechen den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 und erfüllen die aktuellen Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch.

SW BusinessWare E-Rechnung Lösung (eingehend)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie den gesetzlichen Vorgaben zu entnehmen ist, sind Sie ab 2027 – abhängig vom Jahresumsatz – spätestens jedoch ab 2028 verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.

Sie können bereits ab sofort eine temporäre Lösung über einen Drittanbieter erwerben, sofern der Geschäftspartner nicht bis zur finalen Umsetzung in unserem ERP-System warten kann. Diese Lösung gewährleistet die Konformität mit ZUGFeRD und XRechnung, während unsere interne Implementierung abgeschlossen wird.

Damit Sie für den Versand von E-Rechnungen bestens gerüstet sind,
müssen Sie als SW BusinessWare-Anwender folgendes sicherstellen:

Anforderungen der SW-BusinessWare Software

  • Aktiver Softwarepflegevertrag
  • Programmstand mindestens ab 2024
  • Datenbankversion mindestens Version 5 *
  • System-Plattform Version mindestens Version 7 *

Sollten Sie ältere Programmversionen einsetzen, kontaktieren Sie bitte umgehend unsere SW-Hotline, damit diese Vorbereitungen treffen kann.

Anforderungen an das Betriebssystem bzw. Client-System

  • Windows 11 oder Windows 10
    (ältere Systeme werden nicht mehr unterstützt !)
  • Mac-/Linuxuser
    Für den Versand von E-Rechnungen, muss SW Business Ware unter einer
    Mac- und Windows-Virtualisierung oder einem Remote-Terminalserver ausgeführt werden.
  • Arbeitsspeicher: 8 GB
  • Festplatte: SSD Festplatte

Sollten der Client nicht die o.g. Voraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Vertrieb, bzw. erwerben Sie neue Hardware bei Ihrem Hardwarepartner, sofern wir nicht der Hardwarebetreuer in Ihrem Hause sind.

*Bitte beachten Sie, dass einige Service-/Wartungsarbeiten nicht im Umfang der Softwarepflege inbegriffen sind und Ihnen in diesem Fall vor Ausführung der Arbeiten ein Angebot erstellt wird.


Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Bereich für E-Rechnungen auf der SW-Website, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Achten Sie außerdem auf unseren Produktnewsletter, den Sie als Kunde mit einem aktiven SWB-Softwarepflegevertrag erhalten.

Zudem ist es erforderlich veraltete Hardware- und Betriebssysteme umgehend zu ersetzen.

Sollten Sie derzeit keinen Softwarepflegevertrag besitzen, haben Sie die Möglichkeit, der Versand der E-Rechnung nach dem Erwerb unseres neuesten Updates und der Beauftragung kostenpflichtiger Wartungsarbeiten zu nutzen, sobald unsere hausinterne Lösung vollständig implementiert ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der nachträgliche Erwerb von Updates in der Regel teurer ist als ein fortlaufender Softwarepflegevertrag. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Vertrieb in Verbindung zu setzen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für einen neuen Softwarepflegevertrag, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben und zukünftige Updates ohne zusätzliche Kosten erhalten.

Wichtig: Der Abschluss eines neuen Softwarepflegevertrags ersetzt jedoch nicht den rückwirkenden Erwerb fehlender Updates und die notwendigen Wartungsarbeiten. Diese hängen davon ab, wie lange Sie keine Updates bezogen haben. Unser Ziel ist es, Bestandskunden mit aktivem Softwarepflegevertrag nicht zu benachteiligen.

Die genauen Preise sind derzeit noch in Entwicklung. Unser Ziel ist es, je nach Nutzung der Technologielösung ein faires und attraktives Preismodell für alle Beteiligten zu schaffen.

Büroarchiv


Juli 2024
Aktuell können Sie entscheiden, ob Sie eine Eingangsrechnung elektronisch oder per Post erhalten. Ab dem 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen (Hinweis: nur in einzelnen Fällen besteht bei Unternehmen keine E-Rechnungspflicht). Die E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung (CII) können – wenn auch inhaltlich eingeschränkt – bereits seit der büroarchiv-Version 5.3.11 gelesen und archiviert werden. Ab der Version 8.x können alle in Deutschland üblichen E-Rechnungsformate angezeigt und archiviert werden.

August 2024
Neben den schon bisher von büroarchiv unterstützten ZUGFeRD-Dateien kann die aktuelle büroarchiv-Version 8.0 E-Rechnungen in den XML-Formaten UBL und CII lesen und deren relevante Inhalte für die büroarchiv-Anwender in einer langzeitarchivierbaren PDF/A-Datei optisch aufbereiten. Dabei werden alle für eine „normale“ Rechnungsprüfung relevanten Informationen einer E-Rechnung (Aussteller, Empfänger, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leitweg-ID, Lieferdaten, Positionen mit Artikelnummern, Mengen, Einzelpreisen, Steuersätzen, Rabatten, Aufschlägen, Gesamtbeträgen, Steuerbeträgen usw.) ausgegeben. Bestimmte Details einer E-Rechnung, die für eine optische Rechnungsprüfung nicht relevant sind (z. B. internationale Codes), werden aus Gründen einer besseren Lesbarkeit in der Datenausgabe von büroarchiv ausgeblendet. Die komplette elektronische Rechnung wird in jedem Fall im Original archiviert und kann jederzeit im Klartext oder mit einem auf E-Rechnungen spezialisierten Drittprogramm vollständig (mit allen gespeicherten Informationen) gelesen und ausgewertet werden.
Fazit für büroarchiv Kunden: Ab Ende 2024 erfüllen alle büroarchiv-Kunden, die ein Upgrade auf Version 8 oder höher durchführen, die gesetzlichen Anforderungen an die Archivierung.

pds

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